Honorar &
Refundierung
Wahltherapeutin
Einzelsitzung EUR 100,- / 50 min
Doppelsitzung (Paarsetting, Familiensetting oder Gruppensetting) EUR 180,- / 100 min
Das Honorar ist nach jeder Sitzung in bar oder per Kartenzahlung vor Ort zu begleichen.
Bei Fragen, bin ich gerne für Sie telefonisch erreichbar!
Ich bin eine Wahltherapeutin, das bedeutet, meine Verrechnung erfolgt direkt mit Ihnen, nicht mit der Krankenkasse.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Teil des Honorars von Ihrer Krankenkasse rückerstattet bekommen:
Krankenkassen Rückerstattung
1.Schritt
Ärztliche Bestätigung
Vor Therapiebeginn benötigen Sie eine ärztliche Bestätigung (z.B. von Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt oder einer Fachärztin/ einem Facharzt für Psychiatrie) - "für Psychotherapie", dass Psychotherapie aus medizinischen Gründen notwendig ist.
2.Schritt
Diagnose
Diagnose erforderlich: Die Krankenkasse erstattet nur dann einen Zuschuss, wenn eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt.
(Diagnose Beispiele: Depressive Episode: mittelgradige depressive Episode, etc. | hyperkinetische Störungen: ADHS, etc. | Angststörungen: Panikstörungen, Zwangsstörung, etc. | Essstörungen: Anorexia nervosa, Bulimia nervosa, etc. | Reaktion auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen: akute Belastungsreaktion, posttraumatische Belastungsstörung, etc.)
Diagnose von PsychiaterIn oder im Rahmen der Therapie von mir.
3.Schritt
Refundierung (Rückerstattung)
Für die Refundierung benötigen Sie das Formular "Antrag auf Kostenzuschuss für Psychotherapie" Ihrer Krankenkasse. Diese erhalten Sie direkt auf der Webseite Ihrer Krankenkasse.
Den Antrag füllen Sie als Versicherte:r selbst aus (persönliche Daten, Bankverbindung). Den therapeutischen Teil des Formulars - fülle ich als Ihre Psychotherapeutin aus.
Sie reichen diesen Antrag, die Bestätigung, gemeinsam mit der Honorarnote (=Rechnung) bei Ihrer Krankenkasse ein (per Post, persönlich oder online). Nach Prüfung der Krankenkasse wird der entsprechende Zuschuss direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Tipps
Förderungen
Einige Kassen bieten bei bestimmten Diagnosen oder speziellen Förderungsprogrammen auch höhere Zuschüsse an. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Die Höhe der Refundierung beträgt aktuell (Stand 2025)
- ÖGK: € 33, 70 pro Einzelsitzung
- BVAEB: € 46,60 pro Einzelsitzung
- SVS: € 45,00 pro Einzelsitzung
Private Zusatzversicherung
Private Zusatzversicherungen übernehmen je nach Vertrag höhere Kostenrückerstattungen oder vollständige Kosten der Psychotherapie.
Bitte informieren Sie sich vorab direkt bei Ihrer Privaten Zusatzversicherung.